Platzordnung für Zeltplatz „Hammermühle“

Betreiber ist 
Firma FB Frankenboot UG, Herrngasse 18, 91757 Treuchtlingen
nachstehend Betreiber genannt.

Der Zeltplatz ist von April bis Oktober geöffnet. Unsere Toiletten stehen ihnen unentgeltlich zur Verfügung. Für Abfälle stehen Abfallbehälter bereit. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Benutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei besonderen Vorkommnissen und anderen Fragen kontaktieren Sie bitte unser Büro direkt am Platz.    Telefon 09145 /836 45 15 oder info@zeltplatz-hammermuehle.de

1. Allgemeines

Der Aufenthalt auf dem Zeltplatz dient der Entspannung und Erholung. Ein rücksichtvolles Auftreten und daneben ein gewisses Maß an Toleranz sind unerlässlich für ein friedvolles Miteinander auf dem Zeltplatz. Die pflegliche Behandlung aller Einrichtungen liegt im Interesse aller Nutzer und sollte daher oberstes Gebot sein.

2. An – und Abmeldung

Der Zutritt zum Zeltplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Platzgast bzw. Besucher meldet sich daher bei uns im Büro zuerst an, bevor er den Platz benützt. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener bzw. mit schriftlicher Genehmigung der Eltern zelten. Der Anmeldende versichert die Annahme der AGB`s und deren Einhaltung sowie die Beachtung der Platzordnung. Die Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen, da sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt berechnet wird. Der Standplatz ist vom Platzgast bei seiner Abreise in sauberem Zustand zu hinterlassen.

3. Nutzungsentgelt

Der Platzgast bzw. Besucher zahlt vorab nach der aktuell gültigen Nutzungsentgeltverordnung, welche am Platz öffentlich aushängt. Es gilt jeweils die aktuelle, vom Betreiber festgelegte, Preisliste.

4. Geschäftsbetrieb

Ordnung und Sauberkeit

Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Zeltplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Wir legen großen Wert auf Ordnung und Sauberkeit und führen ständige Kontrollen aller Einrichtungen durch. Bitte verlassen Sie die Toiletten in einwandfreiem Zustand. Werfen Sie auf keinen Fall Abfälle oder Einmalhandtücher in die Toiletten, nutzen Sie dazu die bereitgestellten Abfallbehälter. Zur Beachtung: Kinder bis 6 Jahre bedürfen aus Sicherheitsgründen zum Betreten der Toiletten die Begleitung Erwachsener.

Stellplatz

Auf dem Zeltplatz ist es nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, – schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.

Die Verlängerungskabel zur Energievesogung des Wohnwagen und Wohnmobil`s sind ausnahmslos in IP44 zu verwenden. In Zelten ist eine Stromversorgung nicht erlaubt.

Wohnmobilstellplatz

Auf dem Wohnmobilstellplatz dürfen keine Vorzelte und keine Zelte aufgestellt werden. Es darf kein offenes Feuer, auch nicht in der Feuerschale entzündet werden.

Schäferwagendorf

Im Schäferwagendorf darf weder mit Holzkohle gegrillt  noch offenes Feuer gemacht werden. Ebenfalls dürfen auch keine Zelte aufgestellt werden. Hunde sind nicht erlaubt!

Sicherheit

Jeder Besucher des Zeltplatzes hat sich so zu verhalten das andere weder geschädigt noch belästigt werden. Die Zufahrtswege für Feuer- und Rettungsfahrzeuge müssen freigehalten werden.
Die Verlängerungskabel zur Energievesogung des Wohnwagen und Wohnmobil`s sind ausnahmslos in IP44 zu verwenden. In Zelten ist eine Stromversorgung nicht erlaubt.

Weisungsrecht

Der Betreiber ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahmen von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Zeltplatz und im Interesse der Platzgäste erforderlich erscheint. Schon gezahlte Platzentgelte werden nicht zurückerstattet. Die Ausübung eines Gewerbes sowie Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch den Betreiber.

Verhalten auf dem Zeltplatz

Jeder Besucher des Zeltplatzes hat sich so zu verhalten das andere weder geschädigt noch belästigt werden. Das Angeln und Senken vom Bootssteg und vom Ufer ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen dürfen Lagerfeuer nur an den vorhandenen Feuerstellen gemacht werden. Bei jedem Feuer muss ein mit Wasser gefüllter Eimer bereitstehen. Die Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Sie sind fachgerecht zu löschen. Feuerlöschgeräte dürfen nur im Brandfall benutzt werden. Die Brandschutzordnung ist Bestandteil der Zeltplatzordnung.

Ruhezeiten

Die Platzruhe dauert von 22.00 – 07.00 Uhr (Nachtruhe) Innerhalb dieser Zeiten werden keine neuen Gäste aufgenommen und es dürfen keine Kraftfahrzeuge auf dem Platz bewegt werden. Ruhestörender Lärm ist generell zu vermeiden. Radios, Fernsehgeräte und der gleichen sind immer so leiste einzustellen, dass sie die anderen Gäste nicht stören. Im Interesse aller Platzgäste ist während der Ruhezeiten auch laute Unterhaltung zu vermeiden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlagen ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Entfernung der Lärmquelle vom Zeltplatz geahndet. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.

Fahrzeuge

Das Befahren des Zeltplatzes ist nicht gestattet. Die Fahrzeuge müssen auf die dafür vorgesehenen Parkplätze abgestellt werden. Das Waschen von Fahrzeugen, Ölwechsel und Reparaturen dürfen auf dem Zeltplatz und den Parkplätzen nicht vorgenommen werden. Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Zeltplatzes zu parken.

Tierhaltung

Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass anderer Platzgäste nicht belästigt werden. Hunde müssen auf dem Zeltplatz an der Leine geführt werden. Vom Hund verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Hundehalter zu beseitigen. Der Hundehalter hat Sorge zu tragen, dass der Hund auf dem eigenen Stellplatz verbleibt. Hunde, die unter das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung von gefährlichen Hunden ( GefHundG ) fallen, sind auf dem Zeltplatz generell verboten. Das gilt auch außerhalb der Saison.

Haftung

Bei Unfällen tritt eine Haftung nur dann ein, wenn ein Verschulden der Zeltplatzverwaltung nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds, Motorrädern, Zelten, Wohnwagen usw. wird nicht übernommen. Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Platzgäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderer Gegenstände haftet die Zeltplatzverwaltung nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den Besucher verantwortlich. Jeder Gast ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Grundsatz: „Eltern haften für ihre Kinder“.

Müllentsorgung

Bitte benutzen Sie die Ver.- und Entsorgungsstation und hinterlassen Sie keine Abfälle oder Verunreinigungen auf den Stellplätzen. Das Ablagern von Großgenständen (z.B. Zelte, Pavillons, Grills usw.) aller Art einschließlich Sperrmüll neben den Mülltonnen ist verboten und kann auf dem Platz nicht entsorgt werden.

Naturschutz

Der Zeltplatz „Hammermühle“ ist Bestandteil des Naturpark Altmühltal. Landschafts- und Naturschutz sind einzuhalten. Dies ist von jedem Benutzer und Besucher des Zeltplatzes zu berücksichtigen. Kein Benutzer und Besucher hat das Recht, eigenmächtig Eingriffe in den Gehölzbestand vorzunehmen, Bäume und Sträucher zu entfernen oder durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten.

5. Schlussbestimmungen

Diese Platzordnung tritt ab 01.03.2021 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Platzordnungen. Änderungen der Platzordnung im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, behördlichen Anordnungen und Weisungen, nützlichen technischen Änderungen oder im Sinne der Allgemeinheit bleiben ausdrücklich vorbehalten und sind ebenfalls verbindlich. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Platzordnung ungültig sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.