Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Buchung und Vertragsmodalitäten

Durch Ihre schriftliche Buchung per Buchungsformular, Ihre Onlinebuchung über unser Portal https://freizeitanlage-hammermuehle.de oder Ihre telefonische Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. An dieses Angebot sind Sie zwei Wochen gebunden. Der Vertragsabschluss kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir per E-Mail versenden oder Vorort persönlich übergeben. Für die ordnungsgemäße Funktion und den regelmäßigen Abruf Ihres E-Mailaccounts sind ausschließlich Sie verantwortlich. E-Mailbestätigungen gelten mit Ihrem Versand an die E-Mailadresse, die Sie uns übermittelt haben, als zugestellt. Alle Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen der Schriftform.

2) Zahlung

Die Bezahlung des Gesamtpreises erfolgt bei kurzfristigen Buchungen bei Übergabe vor Ort in bar. Ansonsten ggf. mit Anzahlung oder den Gesamtbetrag durch unsere angegebenen Zahlungsmetoden.

3) Vertragsumfang

Verleih- bzw. Mietverträge umfassen grundsätzlich nur die Bereitstellung des vereinbarten Sportmaterials bzw. Mietobjekts. Je nach Buchung auch den Transfer der Sportgeräte und Personen. Eine darüberhinausgehende Betreuung oder Leistung ist nicht Gegenstand des Vertrages und unterliegt ggf. unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4) Haftung

Wir haften nicht für Personen- oder Sachschäden, die Ihnen oder Dritten durch die Verwendung des vermieteten Sportmaterials zugefügt werden. Die Benutzung des Materials erfolgt generell auf eigene Gefahr. Ausgenommen ist hier lediglich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei der Benutzung von Leihbooten ist das Tragen von Schwimmwesten vorgeschrieben. Sie haften für den Zustand des Materials während der Miet-/Leihdauer mit dem Neupreis der entliehenen Ausrüstung. Bei der Rückgabe von stark verschmutzter Ausrüstung berechnen wir eine Reinigungspauschale von 10,00€ pro Boot / Equipment.Bei Verlust von Bootszubehör und Equipment berechnen wir 30.-€ für ein Stechpaddel, 50.-€ für ein Doppelpaddel, 30.-€für eine Tonne und 40.-€ für eine Schwimmweste. Generell haften Eltern für ihre Kinder.

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5) Startzeiten

Ihre vertraglichen Ansprüche erlöschen, wenn die in der Bestätigung hinterlegte Übernahmezeit um mehr als 15 Minuten überschritten wird. Auch wenn das Material dann nicht mehr verfügbar ist, schulden Sie dennoch den vollständigen Verleihpreis.

6) Rücktritt durch den Entleiher

Sie können jederzeit vom dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist generell schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Wir verlangen als Ersatz für den entstandenen Administrationsaufwand sowie für den aus dem Rücktritt wahrscheinlich resultierenden Umsatz-/Ertragsausfall eine Entschädigung. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn des Vertrages in einem prozentualen Verhältnis zum Miet-/Leihpreis im Vertrag wie folgt pauschaliert:

  • Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 10% des Vertragspreises, mindestens 15,-€
  • ab 29. Tag bis 22. Tag vor Vertragsbeginn: 25%€, mindestens 20.-€
  • ab 21. Tag -15. Tag vor Vertragsbeginn: 40% des Vertragspreises
  • ab 14. Tag – 7. Tag vor Vertragsbeginn: 70% des Vertragspreises
  • ab 6. Tag vor Vertragsbeginn: 90% des Vertragspreises
  • bei Rücktritt durch Nichtantritt am Vertragstag: 100% des Vertragspreises.
  • Nach Vertragsantritt ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich

7) Rücktritt bei unzumutbaren Witterungsbedingungen – Schlechtwetterstorno

Sie können Ihre Buchung (Übernachtungen für Wohnmobile und Schäferwägen sind hiervon nicht betroffen und generell nur gegen Gebühr stornierbar) unter folgenden Maßgaben kostenfrei stornieren: Ihre Stornierung muss uns spätestens 48 Stunden und frühestens 72 Stunden vor Beginn der Tour/Veranstaltung per E-Mail unter buchung@freizeitanlage-hammermuehle.de erreichen.

Unter www.wetter.de muss die Vorhersage für den Tourentag in 91804 Mörnsheim bzw. 91757 Treuchtlingen folgende Werte aufweisen:

  • Regenwahrscheinlichkeit für 6 Stunden um 07:00 Uhr und 13:00 Uhr größer 40% UND Niederschlagsmenge für 6 Stunden größer 4L/m² ODER
  • Temperatur um 13:00 Uhr niedriger als 14° Celsius.

In allen anderen Fällen unterliegen Stornierungen §5 dieser Vertragsbedingungen. Dies betrifft auch die Stornierung einzelner teilnehmender Personen vor Beginn der Frist für kostenlose Schlechtwetterstornierung.

Eine Gewitterwarnung unter www.wetter.de wird aufgrund der regional extrem begrenzten Wirkung von Gewitterlagen, Ihrer kurzen Dauer und der äußerst unzuverlässigen und niedrigschwelligen Prognosesituation nicht als Grundlage für eine kostenfreie Stornierung akzeptiert.

8) Rücktritt durch FB Frankenboot GmbH

Wir behalten uns vor, bei extremen Wasserständen aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultiert kein Ersatzanspruch z.B. für Fahrtkosten, Spesen, andere Aufwendungen oder entgangene Urlaubsfreuden. Bei einer offensichtlichen physischen oder psychischen Beeinträchtigung unserer Gäste (insbesondere durch den Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln) behalten wir uns ebenfalls einen kurzfristigen Vertragsrücktritt vor. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Vertragspreises. Ebenfalls resultiert daraus kein Ersatzanspruch für Fahrtkosten, Spesen, andere Aufwendungen oder entgangene Urlaubsfreuden.

9) Gewährleistung

Wird die Vertragsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Vertragsleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Vertragsleistung geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.

10) Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer örtlichen Organisationsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

11) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vertragsleistung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Vertrags gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12) Rechtliche Vorschriften

Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung des Vertrages wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

13) Pandemiebedingte Stornierungen

Wenn eine sichere Umsetzung des Vertrages im Sinne des Infektionsschutzes nach unter folgenden Maßgaben nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag kostenfrei storniert werden. Alternativ kann auf jede andere Veranstaltung von FB Frankenboot GmbH ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren umgebucht werden, soweit diese dann noch verfügbar ist.
Gleichzeitig behält FB Frankenboot GmbH es sich vor, die Durchführung abzusagen, wenn eine sichere Umsetzung aus Sicht des Veranstalters nicht möglich sein sollte.
Ein durch kurzfristige, kostenfreie Stornierungen entstehendes Guthaben kann ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren auf jede andere Tour oder Veranstaltung von FB Frankenboot GmbH eingelöst werden.
Unsicher im Sinne des Infektionsschutzes bedeutet in diesem Zusammenhang eine behördliche Untersagung der gebuchten Aktivität und / oder Dienstleistung bzw. ein behördliches Anreiseverbot durch den Landkreis, in dem sich der Zielort bzw. unsere Betriebstätte befindet.
Die kostenfreie, pandemiebedingte Stornierung ist ab 7 Tage bis 1 Tag vor dem gebuchten Anreisetag möglich. Eine kostenfreie Stornierung durch Nichtanreise ohne vorhergehende Information des Veranstalters ist nicht möglich.

14) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Verleihvertrages im Übrigen.

15) Gerichtsstand

Der Entleiher kann den Verleiher nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Entleiher ist sein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

Stand April 2017