Allgemeine Geschäftsbedingungen – Freizeitanlage

Zwischen dem Campinggast und der FB Frankenboot GmbH (nachfolgend Platzbetreiber genannt) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Platzbetreibers.

1) Buchung und Vertragsmodalitäten

Durch Ihre schriftliche Buchung per Buchungsformular, Ihre Onlinebuchung über unser Portal www.freizeitanlage-hammermuehle.de oder Ihre telefonische Buchung bieten Sie uns, den Platzbetreiber, den Abschluss eines Vertrages an. An dieses Angebot sind Sie zwei Wochen gebunden. Der Vertragsabschluss kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, die wir per E-Mail versenden oder Vorort persönlich übergeben. Für die ordnungsgemäße Funktion und den regelmäßigen Abruf Ihres E-Mailaccounts sind ausschließlich Sie verantwortlich. E-Mailbestätigungen gelten mit Ihrem Versand an die E-Mailadresse, die Sie uns übermittelt haben, als zugestellt.

2) Zahlung

Die Bezahlung des Gesamtpreises erfolgt bei kurzfristigen Buchungen bei Übergabe vor Ort in bar oder Kartenzahlung. Ansonsten ggf. mit Anzahlung oder den Gesamtbetrag durch unsere angegebenen Zahlungsmotalitäten.

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der jährlich aktualisierten Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.

3) Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht und online auf unserer Homepage bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Der Platzbetreiber ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Platzbetreiber seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

4) Haftung

Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Pletzbetreiber nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch. Eltern haften für ihre Kinder.

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

5) An- und Abreise

Dem Campinggast steht der Stellplatz ab 13:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen. 

Die Schäferwagen sind ab 16:00 Uhr bezugsfertig. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen.

Im Falle einer Anreise nach 19:00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 12:00 Uhr vergeben. Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen.

Stellplätze/Mietobjekte die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch den Platzbetreiber ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.

Bei einer Abreise nach 10:00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Anschließend fallen Verlängerungsgebühren in Höhe von 10,00 € an und der Gast kann seinen Stellplatz mit allen Serviceleistungen bis 18:00 Uhr weiter nutzen.

Eine Verlängerung für die Nutzung eines Schäferwagen ist nur nach Absprache des Platzbetreibers bzw. seines Vertreters möglich. Ist eine Verlängerung möglich fallen Gebühren in Höhe von 20,00 € an und der Gast kann seinen Schäferwagen mit allen Serviceleistungen bis 18:00 Uhr weiter nutzen.

Bei einem Aufenthalt länger als 18:00 Uhr werden Kosten für eine weitere Nacht berechnet.

 

6) Rücktritt durch den Campinggast

Sie können jederzeit vom dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist generell schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Wir verlangen als Ersatz für den entstandenen Administrationsaufwand sowie für den aus dem Rücktritt wahrscheinlich resultierenden Umsatz-/Ertragsausfall eine Entschädigung. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Beginn des Vertrages in einem prozentualen Verhältnis zum Miet-/Leihpreis im Vertrag wie folgt pauschaliert:

  • Bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 10% des Vertragspreises, mindestens 15,-€
  • ab 29. Tag bis 22. Tag vor Vertragsbeginn: 25%€, mindestens 20.-€
  • ab 21. Tag -15. Tag vor Vertragsbeginn: 40% des Vertragspreises
  • ab 14. Tag – 7. Tag vor Vertragsbeginn: 70% des Vertragspreises
  • ab 6. Tag vor Vertragsbeginn: 90% des Vertragspreises
  • bei Rücktritt durch Nichtantritt am Vertragstag: 100% des Vertragspreises.
  • Nach Vertragsantritt ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich

7) Rücktritt durch den Platzbetreiber

Wir behalten uns vor, bei extremen Wasserständen aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultiert kein Ersatzanspruch z.B. für Fahrtkosten, Spesen, andere Aufwendungen oder entgangene Urlaubsfreuden. Bei einer offensichtlichen physischen oder psychischen Beeinträchtigung unserer Gäste (insbesondere durch den Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln) behalten wir uns ebenfalls einen kurzfristigen Vertragsrücktritt vor. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Vertragspreises. Ebenfalls resultiert daraus kein Ersatzanspruch für Fahrtkosten, Spesen, andere Aufwendungen oder entgangene Urlaubsfreuden.

8) Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

9) Öffnungszeiten

Wir informieren Sie, dass es in der Nebensaison für die Rezeption usw. eingeschränkte Öffnungszeiten gibt und zeitweise nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet sind.

10) Mängel

Sofern der zugewiesene Stellplatz/Mietobjekt einen Mangel aufweist, hat der Campinggast dem Platzbetreiber oder seinen Vertreter den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Campinggast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.

11) Ansprüche und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Vertragsleistung haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Vertrags gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Vertrag enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

12) Rechtliche Vorschriften

Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung des Vertrages wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

13) Pandemiebedingte Stornierungen

Wenn eine sichere Umsetzung des Vertrages im Sinne des Infektionsschutzes nach unter folgenden Maßgaben nicht möglich sein sollte, kann der Vertrag kostenfrei storniert werden. Alternativ kann auf jede andere Veranstaltung von FB Frankenboot GmbH ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren umgebucht werden, soweit diese dann noch verfügbar ist.
Gleichzeitig behält FB Frankenboot GmbH es sich vor, die Durchführung abzusagen, wenn eine sichere Umsetzung aus Sicht des Veranstalters nicht möglich sein sollte.
Ein durch kurzfristige, kostenfreie Stornierungen entstehendes Guthaben kann ohne Berechnung von Umbuchungsgebühren auf jede andere Tour oder Veranstaltung von FB Frankenboot GmbH eingelöst werden.
Unsicher im Sinne des Infektionsschutzes bedeutet in diesem Zusammenhang eine behördliche Untersagung der gebuchten Aktivität und / oder Dienstleistung bzw. ein behördliches Anreiseverbot durch den Landkreis, in dem sich unsere Betriebstätte befindet.
Die kostenfreie, pandemiebedingte Stornierung ist ab 7 Tage bis 1 Tag vor dem gebuchten Anreisetag möglich. Eine kostenfreie Stornierung durch Nichtanreise ohne vorhergehende Information des Veranstalters ist nicht möglich.

14) Mediadaten

In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserem Campingplatz Bild- und Videoaufnahmen durch, die wir auch zu Werbezwecken einsetzen

15) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Verleihvertrages im Übrigen.

16) Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Platzbetreiber nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Platzbetreiber ist sein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Platzbetreibers maßgeblich.

Stand April 2022